
Schwerte. Für viele Schwerter Bürgerinnen und Bürger beginnen am Montag, 11. Juli 2016, die langersehnten Sommerferien und eine damit verbundene Reise in ein fernes Urlaubsziel. Die Einreise in ein fremdes Land ist jedoch nur mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis gültig. Aus diesem Grund werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Reisepässe oder Personalausweise möglichst frühzeitig vor dem Urlaubsantritt dahingehend zu überprüfen, ob sie noch gültig sind. Reisende sollten sich vorab auch über die landesspezifischen Einreisebestimmungen in Bezug auf Reisedokumente informieren.
Ein besonderer Service der Stadtverwaltung ist seit vielen Jahren ein Erinnerungsschreiben, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweist, dass ihre Reisepässe oder Personalausweise in der nächsten Zeit ablaufen. Dieses System hat sich in nunmehr 16 Jahren bewährt.
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich. Grund dafür ist die Einführung des Reisepasses mit biometrischen Merkmalen. Daher treten anstelle der vorläufigen Reisepässe die sogenannten „Express-Pässe“, die deutlich teurer sind. Möglich gemacht hatte dies die Bundesdruckerei, die mittlerweile in der Lage ist, diese Art von Reisepässen innerhalb von 48 beziehungsweise 72 Stunden anzufertigen. Die Express-Pässe haben dieselbe Geltungsdauer wie ein ganz normaler Reisepass. Für Personen unter 24 Jahren gelten sie bis sechs Jahre, ältere Personen müssen erst nach zehn Jahren einen neuen Reisepass beantragen. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses dauert bis zu fünf Wochen.
Wer dringend einen neuen Ausweis oder Reisepass benötigt: Der Bürgerservice ist montags und dienstags von 7 Uhr bis 16 Uhr, mittwochs von 7 Uhr bis 13.30 Uhr, donnerstags von 7 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.