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Holzen. Knapp 22000 Quadratmeter groß ist eine Fläche am Rosenweg, die bebaut werden soll. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte hat die Fläche vom Besitzer Deutsche Nickel erworben, darf aber noch nicht sicher sein, ob sie dort auch bauen kann. Denn jeder notariell beurkundete Kaufvertrag landet bei der Stadt Schwerte, die ein Vorkaufsrecht geltend machen kann. Hatte die Stadt eine Zeit lang auf dieses gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht verzichtet, gibt es das seit Januar wieder. Möglich ist, dass die Verwaltung dieses Vorkaufsrecht jetzt auch zieht, um ihre städtebaulichen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Die Politik jedenfalls hat die Verwaltung am Dienstag in nicht öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt (AISU) beauftragt, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Fünf Wochen Zeit für Prüfung
Fünf Wochen hat sie dafür noch Zeit. Am Ende könnte eine Sondersitzung des Rates stehen, in der ein Vorkaufsrecht oder der Verzicht darauf politisch festgezurrt wird. Ein Prüfung muss natürlich auch haushalterisch ausgelegt sein, denn aus der Portokasse lässt sich so ein Geschäft nicht stemmen. Immerhin soll der Kaufpreis nach unbestätigten Informationen bei knapp zwei Millionen Euro liegen. Entscheidend wird sein, wie nun anstehende Gespräche mit der GWG laufen werden. Die Stadt möchte das Gelände einer Mischbebauung zuführen. Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbau unter Aspekten einer Unterkunft für Geflüchtete und Doppelhaushälften sollen es werden, erklärt die Stadt. Und was will die GWG? „Wir wollen vorrangig öffentlich geförderten Mietwohnungsbau“, sagt GWG-Vorstand Ralf Grobe – allzu weit scheinen die Positionen gar nicht auseinanderzuliegen.
Flächennutzungsplan ändern
Betrachtet werden muss in diesem Bereich auch die Beschaffenheit des Bodens. Belastungen mit Nickel waren hier in unmittelbarer Nähe zur Industrieanlage schon vor Jahren analysiert worden. Bodenuntersuchungen sind bislang nicht in ausreichendem Maß durchgeführt worden. Übrigens: Im Flächennutzungsplan der Stadt Schwerte ist die besagte Fläche am Rosenweg als Grünland ausgewiesen. Um eine Bebauung durchzuführen, muss der FNP geändert werden.