
Schwerte. Die Stadt Schwerte und die Bezirksregierung in Arnsberg werden sich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen treffen, um dort ihre unterschiedlichen Rechtsauffassungen hinsichtlich der Einrichtung eines Bildungsganges Hauptschule an der Realschule am Bohlgarten klären zu lassen. Die Stadt Schwerte hatte in Arnsberg die Einrichtung eines solchen Bildungsganges beantragt. Die Bezirksregierung hat diesen Antrag abgewiesen, bestätigte Pressesprecher Christoph Söbbeler auf Anfrage. Jetzt sei vor dem Verwaltungsgericht ein Eilverfahren anhängig.
CDU und FDP haben Fragen an den Bürgermeister
Interesse an diesem Thema haben auch die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte und die FDP. In einem offenen Brief an Bürgermeister Heinrich Böckelühr haben CDU-Fraktionschef Marco Kordt und FDP-Ratsfrau Renate Goeke einen Fragenkatalog entwickelt und bitten um die Beantwortung dieser Fragen:
- Wie hat die Bezirksregierung entschieden?
- Musste der Rechtsweg beschritten werden?
- Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
- Hat dieser Rechtsweg eine aufschiebende Wirkung?
- Ist alternativ eine Beschulung an der Gesamtschule am Gänsewinkel geprüft worden?
- Wie verhält es sich mit den zur Abschulung anstehenden Kindern der Gymnasien?
- Welche Beschulungsmöglichkeiten werden für sie in Schwerte vorgehalten?
- Müssen Kinder in einer Nachbarkommune beschult werden, weil sie in Schwerte keinen adäquaten Schulplatz erhalten haben?