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Neue Satzung für den katholischen Friedhof: Moderate Gebührenerhöhung

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Schwerte. Mit ihrem traditionsreichen Friedhof leistet die Katholische Pfarrgemeinde St. Marien seit vielen Jahren einen Dienst für die Allgemeinheit. Jetzt musste eine neue Friedhofsatzung her, weil es neue gesetzliche Vorschriften gibt. Auf die allgemeine Kostenentwicklung reagiert die Gemeinde gleichzeitig auch zum ersten September mit einer neuen Gebührenordnung. Denn der Friedhof wird nicht aus Kirchensteuermitteln bezahlt.

Die Einrichtung an der Friedhofstraße muss sich selber tragen, es wird kein Überschuss erwirtschaftet. Staatliche oder städtische Zuschüsse gibt es nicht. In den erstmals seit vielen Jahren moderat angehobenen Gebühren für die Bestattung an der Friedhofstraße ist immer noch die kostenlose Nutzung der Trauerhalle und des Abschiedsraumes enthalten. Pfarrer Peter Iwan: „Die Gemeinde möchte dem Tod Raum geben als Teil des Lebens, wir legen großen Wert auf eine würdevolle Bestattung“. Die Gemeinde will ihren Friedhof nicht als eine Art abgeschiedene Entsorgungsstelle sehen, sondern als Bestandteil des Gemeindelebens.

Der Friedhof als Ausdruck des Glaubens

Peter Iwan stellt allerdings auch fest, dass Trauerfeiern heutzutage immer öfter in möglichst kleinem Rahmen stattfinden: „Der Tod wird immer weniger als Teil des Lebens verstanden“. Die Gemeinde will den Friedhof als Ausdruck des Glaubens und der Hoffnung erlebbar machen angesichts von Sterben und Tod. Es bleibt bei verschiedensten Grabformen mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die aber dem Gesamteindruck des katholischen Friedhofes nicht widersprechen dürfen und gleichzeitig die Würde des Verstorbenen wahren müssen.

Der Friedhof soll mehr als bisher schon als pastoraler Raum wahrgenommen werden, an Veranstaltungen in der Trauerhalle ist auch schon gedacht. Die Friedensbank, auf der sich das ganze Jahr hindurch zwei Mal in der Woche geschulte Gesprächspartner für Trauernde und andere Friedhofsbesucher bereit halten, ist ein Ausdruck dieser Idee.

Keine Grabsteine von Kinderhand

Weil es neue gesetzliche Vorschriften gibt, musste die Gemeinde ihre alte Satzung ändern. Neu ist zum Beispiel, dass nur Gewerbetreibende auf dem Friedhof arbeiten dürfen, die über eine fachliche und betriebliche Qualifikation verfügen – das gilt etwa für Bestatter, Gärtnereien oder Steinmetze. Es dürfen ab sofort nur Grabsteine verwendet werden, die nachgewiesenermaßen nicht von Kinderhand hergestellt wurden. Auch die Fristen von Zeitpunkt des Todes bis zur Bestattung sind verändert worden. Gesetzlich vorgeschrieben bleibt die Tatsache, dass eine Grabstätte – egal ob Erd- oder Urnenbestattung – mindestens 25 Jahre Bestand haben muss.

„Auf unserem Friedhof konnten schon immer auch Verstorbene mit anderen Religionen und Konfessionen oder Weltanschauungen bestattet werden“, sagt Pfarrer Iwan. Es gibt schon einige muslimische Gräber. Soll ein Verstorbener ohne kirchliche Mitwirkung bestattet werden, so ist auch das an der Friedhofstraße möglich, freie Redner dürfen die Trauerhalle nutzen.

Die neue Friedhofssatzung ist auf dem Friedhof bei den Mitarbeitern der Friedhofsgärtnerei Knostmann einsehbar, besser aber noch im Pfarrbüro in der Haselackstraße (Telefon 16418) und im Internetportal der Kirchengemeinde www.schwerterkirchen.de .


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