
Hinter diesen Mauern gab es am Montag eine Verhandlung wegen des Antrags auf Einstweilige Verfügung.
Schwerte. Ob Eva-Maria Plauk ihr Markt-Café weiterhin am neuen, selbst gewählten Standort vor dem Schuhhaus Hanna betreiben kann oder ob das Amtsgericht Schwerte dem Antrag der Markthandel Schwerte GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen den Standort stattgibt,wird am Donnerstag bekanntgegeben. Richterin Weiyandt hat den Verkündungstermin auf 12.30 Uhr festgesetzt. Schon am Montag hatten sich die beiden Parteien zu einer Einstweiligen Verfügungsverhandlung vor dem Amtsgericht getroffen.
In dem Gütetermin am Montag suchte Richterin Weiyandt nach einem tragfähigen Kompromiss. Doch der kam nicht zustande, weil die Antragsgegner, die durch Rechtsanwalt Dirk Schwohnke und Bernhard Holtmann vertreten waren, dem durch die Markthandel Schwerte GmbH bereits zugewiesenen Standort auf dem Kleinen Markt eine klare Absage erteilten. Der Standort dort sei schlecht fürs Geschäft, sagte Holtmann. Zudem trete das Marktcafé dann in Konkurrenz zu Bäcker Kamps, der auf dem Kleinen Markt ein Angebot vorhalte, so Holtmann, das zu 60 Prozent identisch sei mit dem von Eva-Maria Plauk.
Kompromissvorschlag wurde abgelehnt
Dabei hätte die Markthandel Schwerte GmbH, vertreten durch Frank Rest, Elfie Holtmann und Rechtsanwalt Ulrich Wittling, dem Kompromissvorschlag der Richterin zugestimmt; der sah vor, dass das Markt-Café mittwochs am neuen Standort bleibt, samstags aber bis zu einer Hauptverhandlung auf den Kleinen Markt zieht. Der Umzug dorthin wäre notwendig gewesen, weil die Anwesenheit des Futtermittelhändlers Toka (der mittwochs nicht auf dem Markt steht) samstags dazu führt, dass das Markt-Café im Rettungsweg der Feuerwehr steht. Der neue Rettungswegeplan für den Schwerter Markt ist quasi brandaktuell und wurde nach einer Begehung durch Ordnungsamt und Feuerwehr in der vergangenen Woche erstellt. Toka umzustellen, kommt für die Markthandel Schwerte GmbH nicht in Frage, weil der als mittlerweile fester Markthändler einen Anspruch auf den ihm zugewiesenen Platz an der Kirche habe.
Ob die Markthandel Schwerte GmbH überhaupt berechtigt ist, den Markt zu betreiben und Plätze zuzuweisen, bezweifeln die Antragsgegner. Der mit der Stadt Schwerte geschlossene Vertrag sei ungültig, unterstrich Bernhard Holtmann erneut und sprach deshalb mit Blick auf seine antragstellenden Gegenüber von einer „kommissarischen Marktleitung“. Ob der Vertrag zwischen Markthandel GmbH und der Stadt Schwerte noch gültig ist und deshalb auch die Sondernutzungsvereinbarung noch Bestand hat, soll das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klären. Dorthin hat Bernhard Holtmann eine Feststellungsklage geschickt.
Übrigens: Auf ihren alten Stand zwischen Fisch Holtmann und Käse Rest kann das Markt-Café nicht zurück. Dieser Platz sei neu vergeben worden, berichtete Frank Rest vor Gericht. Dort wird es bald einen Bio-Metzger geben.