
Schwerte. Es wird wieder Politik gemacht in der Ruhrstadt. Der Ausschuss für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt tagt am Dienstag (17. Januar) als erster der Ratsausschüsse in diesem Jahr. Die Tagesordnung lässt auf eine lange Sitzung schließen. Sie ist öffentlich und beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Rathausstraße 31.
So wird die Behörde Straßen.NRW erwartet. Sie wird den Planungsentwurf für die B236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte vorstellen – eine spannende Angelegenheit. Umfangreich ist das Kommunale Handlungskonzept Wohnen, das das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung erstellt hat. Es beinhaltet differenzierte Aussagen über die quantitativen und qualitativen Wohnungsbedarfe der Zukunft. So ergibt sich am Schwerter Wohnungsmarkt bis zum Jahr 2020 ein Bedarf von rund 900 Wohnungen. Das Konzept spielt auf sechs Handlungsfeldern,die eine relevante Rolle für den Wohnungsmarkt und dessen Entwicklung in der Zukunft spielen.
Hier geht’s zum Kommunalen Handlungskonzept Wohnen
Kommunales_Handlungskonzept_Wohnen_Schwerte
Das Investitionsprogramm Straßenbau wird zur Sprache kommen. Der Ausbau der Straße „Am Quickspring“, der in diesem Jahr beginnen soll, ist eines der großen Projekte aus diesem Programm. Der Ausschuss muss die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Es geht noch einmal um die Radstation am Bahnhof, um ihre positive Entwicklung und den notwendigen Zuschuss über 10000 Euro seitens der Stadt Schwerte, über die der Ausschuss abstimmen muss – eine Formsache.
Bekenntnis zu den Radstationen – Am Dienstag entscheidet der Ausschuss über den Zuschuss
Wegen Hospizausbau: Bebauungsplan ändern
Weil das Hospiz am Alten Dortmunder Weg maßvoll erweitert werden muss, um – wie es heißt – seine Zukunft zu sichern, soll der Ausschuss über eine Änderung des Bebauungsplans befinden. Dann geht es auch um Einwände von Nachbarn, die die Meinung vertreten, dass sich das Hospiz städtbaulich nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und der Gebietscharakter des reinen Wohngebietes negativ verändert wird. Die Stadt ist der Überzeugung, dass die Haltung der Anwohner widerlegt werden kann und verweist auf entsprechende Formulierungen des Gesetzgebers.
Zudem regt die Stadtverwaltung an, den „Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schwerte ‚Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen“ zurückzunehmen. Es gebe in Schwerte keine optimalen Standortvoraussetungen für den Bau solcher Anlagen. Zu wenig Wind und zu viele Flächen mit Ausschlusskriterien würden praktikable Ergebnisse nicht zulassen, vor allem unter rechtlicher Beurteilung.