
Schwerte. In die Räume des ehemaligen Kunstvereins im Wuckenhof ziehen Kinder ein. Vom 1. August an wird es dort eine Übergangsgruppe für insgesamt 25 Ü3-Kinder geben. Diese Maßnahme gehört zur Umsetzung des Kindergartenentwicklungsplanes 2017. Der Kultur- und Weiterbildungsbetrieb wird mit der Stadt Schwerte einen entsprechenden Nutzungs- und Überlassungsvertrag schließen, in dem auch die Mietpauschale geregelt ist (8,22 Euro/Quadratmeter). Für die Kosten kommt zudem die Kommune auf, auch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Eventuelle Werteverbesserungen verbleiben beim KuWeBe.
Die Übergangsgruppe soll bis zum 1. Mai 2018 im Wuckenhof verbleiben – wenn bis dahin die Räumlichkeiten zur Eingliederung dieser Gruppe im benachbarten DRK-Kinderhort fertig sind.
Gesetzliche Ansprüche
Nötig wird diese Maßnahme vor dem Hintergrund des steigenden gesamtstädtischen Bedarfs an Ü3-Plätzen und des gesetzlichen Anspruchs von Eltern auf einen Betreuungsplatz. Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb wirtschaftliche Nachteile erleiden, haben Anspruch auf Schadensersatz. Um mögliche Klagen abzuwehren, haben KuWeBe und Stadt mit Vertretern vom LWL-Landesjugendamt und der Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Anfang April die Räume in Augenschein genommen und positiv bewertet. Das Jugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat sein Einverständnis gegeben.
Weitere in Augenschein genommene Räumlichkeiten in der Musikschule oder angrenzend an den DRK-Kinderhort kamen wegen des fehlenden zweiten Rettungswegs bzw. anstehender Umbaumaßahmen nicht in Betracht.
Sollte die „Maßnahme Kunstverein“ den Verwaltungsrat des KuWeBes auf einer Sondersitzung am 8. Mai (16 Uhr Raum 1 VHS) passieren, wird ein entsprechend bauordnungsrechtlicher Antrag auf Nutzungsänderung gestellt.