
Angelika Weischer bietet am Donnerstag ihre Beratung zum Thema an.
Schwerte. Heute ist Weltverbrauchertag 2016 in Schwerte – „der höchste Feiertag für die Verbraucher“, sagt Angelika Weischer. Sie leitet die Verbraucherzentrale am Westwall 4 in Schwerte und hat sich ein Thema ausgeguckt, das alle betreffen kann, die ein Smartphone ihr Eigen nennen. „Damit sich dubiose Firmen nicht länger mit ihrem verdeckten Treiben ins Fäustchen lachen, wollen wir aufklären und Hilfe zur Abhilfe anbieten“, erklärt Schwertes Verbraucherschützerin Nummer 1. Ab Donnerstag können Ratsuchende in die Verbraucherzentrale kommen und sich hier über das Abzockerproblem beraten lassen. Am Mittwoch bleibt die Einrichtung wegen einer Personalversammlung geschlossen.
Smartphone-Nutzer haben mit einem Mobilfunkunternehmen einen Vertrag zum Telefonieren und Surfen im Netz. Im Hintergrund kassieren jedoch vielfach unseriöse Dritte mit Hilfe des sogenannten WAP Billings kräftig mit. Die Masche: Unerkannte Firmen schalten Werbebanner in Apps, um ahnungslosen Smartphone-Besitzern mit einem Klick darauf ein kostenpflichtiges Abo anzudrehen. Anbieter solcher Abzocke-Apps kommen an ihr Geld, weil Mobilfunkbetreiber fällige Beträge für Serviceleistungen von Drittfirmen über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen. „Nutzer von Smartphones können sich vor ungewollten Abo-Abbuchungen bislang nur schützen, indem sie ihren Mobilfunkanbieter beauftragen, eine Sperre gegen Drittanbieter zu verhängen“, erklärt Angelika Weischer.
- App-Abzocke über ungefragte Abos: Apps auf dem Handy mit Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen versorgen Nutzer mit Infos, Service und Unterhaltung. Im Eifer des Anwendens geraten ihre flinken Finger nicht nur auf die bereitgestellten Angebote, sondern auch leicht auf eingeblendete Werbebanner im jeweiligen Anwendungsprogramm. Wer durch eine unbedachte Berührung ein im Hintergrund lauerndes Abo aktiviert, dem werden zum Beispiel 4,99 Euro wöchentlich berechnet. In der monatlichen Abrechnung taucht dann meist eine Summe daraus als Posten unbekannter Herkunft auf. Die Verwunderung darüber verwandelt sich spätestens ab der nächsten Rechnung in Dauerärger.
- Abrechnung nur mit Klick auf Bestell-Button korrekt: Wirksam zustande kommt ein Vertrag jedoch erst dann, wenn Handybesitzer den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos ausdrücklich durch den Druck auf einen deutlich erkennbaren Bestell-Button bestätigt haben. Ein solcher Button muss nicht nur optisch sofort ins Auge springen, sondern auch mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, brauchen Handynutzer die ungewollt auf“gedrückten“ Rechnungsposten nicht zu zahlen. Dieser Hinweis hilft aber Handykunden, die bereits über undurchsichtige Abbuchungen klagen, allein nicht weiter. Denn das Herauswinden aus einer Abo-Falle durch WAP-Billing-Missbrauch bleibt aufwändig und kompliziert.
- Klarheit verschaffen: Erscheint Kunden eine Handyrechnung zu hoch, sollten sie sich zunächst die unklaren Abbuchungsposten von ihrem Mobilfunkunternehmen erklären lassen. Bei unbegründeten Zahlungsforderungen von fremden Firmen müssen deren Name und die Adressdaten ermittelt werden. Die Crux hierbei: Abo-Anbieter geben meist von sich aus ihre Identität nicht preis, sondern bedienen sich eines weiteren Dienstleisters, der in der Rechnung aufgeführt ist. Dieser fungiert als Puffer und übernimmt die Abwicklung. Die dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-Anbieters können Betroffene dennoch über die Kundendienstnummer auf der Rechnung bei ihrem Mobilfunkunternehmen erfragen.
- Ungewollte Abos sofort kündigen: Wer in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich online gestoppt wird. Um Scherereien zu vermeiden, akzeptieren sie eine Aufkündigung des Abos in der Regel anstandslos. Für eine Beanstandung der Rechnung muss die Drittfirma innerhalb von acht Wochen angeschrieben werden. Die Abo-Firmen ignorieren oder verweigern allerdings meist die Rückzahlung von bereits gezahlten Beträgen. Gibt’s kein Geld zurück, sollten sich getäuschte Kunden an ihren Mobilfunkbetreiber wenden, um bei ihm auf eine Erstattung ihrer Ansprüche zu pochen.
- Vorsorglich Drittanbietersperre einrichten: Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer nur vor dieser perfiden Abo-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen.