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Unfall in Geisecke: überschlagen, geflüchtet, gestellt

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Geisecke (ots) – Am Dienstag befuhr gegen 19:45 Uhr eine 48jährige Schwerterin mit ihrem Pkw die Straße „Zum Wellenbad“ in Richtung Iserlohn. Plötzlich kam ihr ein Fahrzeug auf ihrer Spur entgegen, drehte sich um 180 Grad und überschlug sich. Auf dem Dach rutschte das Fahrzeug noch ca. 10 Meter weiter. Zu einer Kollision mit dem Fahrzeug der Zeugin kam es glücklicherweise nicht. Ein weiterer Zeuge kam dazu, als der Pkw bereits auf dem Dach lag. Der Zeuge eilte zum Fahrzeug, um dem Fahrzeugführer Hilfe zu leisten.

Dieser kletterte jedoch eigenhändig aus dem verunfallten Fahrzeug und flüchtete durch die Gärten zweier Häuser von der Unfallstelle. Die Zeugen teilten der Polizei mit, dass der flüchtende Mann offensichtliche Verletzungen hatte und u.a. am Kopf geblutet habe. Der verunfallte Pkw wies erhebliche Beschädigungen an den Fahrwerken, sowie diverse gebrochene Achsen auf. Das Dach war in Höhe der B Säule gebrochen. Aus Motor und Kühler liefen die Betriebsstoffe aus. Außerdem entstand Flurschaden an einem angrenzenden Grundstück sowie auf der Fahrbahndecke.

29-Jähriger Holzwickeder mit Alkoholfahne

Während der Unfallaufnahme wurde die Straße „Zum Wellenbad“ von Kräften der Polizei Unna und Polizei Märkischer Kreis gesperrt. Polizei und Feuerwehr führten Suchmaßnahmen nach dem verletzten Fahrzeugführer durch. Dabei wurden u.a. ein Diensthund sowie ein Polizeihubschrauber eingesetzt. Der Unfallfahrer, ein 29jähriger Holzwickeder, stellte sich den Absperrkräften der Polizei des Märkischen Kreises. Er gab zu, das Fahrzeug gefahren zu haben. Unfallverursacher sei er aber nicht, denn er habe das Fahrmanöver nur eingeleitet, weil ein ihm entgegenkommendes Fahrzeug seine Fahrspur geschnitten habe.

Die eingesetzten Polizeibeamten bemerkten allerdings deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des 29Jährigen. Der durchgeführte Alkoholtest bestätigte den Eindruck. Da der Unfallfahrer behauptete, nach dem Unfall Alkohol zu sich genommen zu haben, wurden ihm zwei Blutproben entnommen. Der Führerschein des Holzwickeders wurde beschlagnahmt, das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen bis auf weiteres untersagt.


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