
Hier im Amtsgericht findet am Donnerstag der Tag des Betreuungsrechts statt. Foto: Ingo Rous
Schwerte. Ein selbstbestimmtes Leben in Gesundheit bis ins hohe Alter – ein Wunsch, den die meisten Menschen sicher haben. Aber nicht jedem wird dies vergönnt sein: Krankheiten, Behinderungen oder Unfälle können uns schnell von der Hilfe anderer abhängig machen. Auch dann, wenn wir selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, für uns zu entscheiden, sind natürlich weiterhin wichtige Angelegenheiten zu regeln. Finanzielle Dispositionen sind zu treffen, ärztliche Maßnahmen sind abzustimmen, die Wohnung ist gegebenenfalls aufzulösen und ein Pflegeheimplatz muss organisiert werden. Das alle sind Themen beim Tag des Betreuungsrechts, den das Amtsgericht Schwerte am Donnerstag (7. April) in der Zeit von 10 bis 14 Uhr anbietet.
Es gilt, schon in „guten Zeiten“ durch entsprechende Vollmachten Vorsorge zu treffen, damit sichergestellt wird, dass auch später der eigene Wille Berücksichtigung findet und umgesetzt wird. Sollte dies versäumt worden sein, bestellt das zuständige Amtsgericht erforderlichenfalls einen rechtlichen Betreuer, der in einem festgelegten Aufgabenkreis die Angelegenheiten der betroffenen Person regeln darf und dabei vom Gericht überwacht wird.
Das Programm am Donnerstag
- Kurzvorträge zu ausgewählten Themen
a) 10.00 Uhr: Begrüßung, danach Institut der rechtlichen Betreuung
- Krankheitsbilder, die zu einer Betreuung führen (H. Dr. Cleef, Sachgebietsleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Kreis Unna)
- Möglichkeiten und Irrtümer (H. Heithoff, Direktor des Amtsgerichts, Amtsgericht Schwerte)
b) 10.45 Uhr
- Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) (H. Hellwig, Leiter der Betreuungsstelle, Kreis Unna)
c) 11.30 Uhr
- Betreuung als Ehrenamt (Fr. Steinberg, Betreuungsverbund Diakonie e. V., Schwerte, und H. Hellwig, Leiter der Betreuungsstelle, Kreis Unna)
d) 12.15 Uhr
- freiheitsentziehende Maßnahmen und deren Vermeidung – Der Werdenfelser Weg (H. Russow, Sachverständiger und Gutachter im Gesundheitswesen, berufsmäßiger Verfahrenspfleger, Hamm)
e) 13.15 Uhr
- Genehmigungspflichtige Maßnahmen des Betreuers (Fr. Dörnbrack, Rechtspflegerin, Amtsgericht Schwerte)
- Informationsstände (10.00 – 14.00 Uhr, Saal 104 u. Halle vor Saal 103)
- Betreuungsbehörde,
- Betreuungsverein, auch Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer
- Berufsbetreuer
- Pflegeeinrichtungen
- Beratungsangebote (ab 11.30 Uhr, Zimmer 7)
- zu Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung) (Betreuungsbehörde)