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Elektromobile: Freies Parken auf städtischen Parkplätzen

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Bruno Heinz-Fischer spricht sich für freies Parken von Elektrofahrzeugen aus.

Schwerte. Wer ein Elektromobil fährt, der soll bei der Nutzung von städtischen Parkplätzen privilegiert werden – wünschen sich die Grünen im Rat der Stadt Schwerte und haben einen entsprechenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Stadtentwicklung und Umwelt am 19. April gestellt. Außerdem möchten die Grünen gerne einen städtischen Inklusionsbeauftragten. Das soll am 14. April in der Sitzung des Generationenausschusses besprochen werden.

Elektromobilität

Der Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für Fahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „E“ auf dem amtlichen Kennzeichen das kostenlose und zeitlich unbegrenzte Parken auf solchen Parkplätzen zu ermöglichen, die von der Stadt Schwerte bewirtschaftet werden, ausgenommen Anwohnerparkplätze.
  2. Die Verwaltung wird damit einhergehend beauftragt, die Anwohnerparkausweise für Fahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „E“ auf dem amtlichen Kennzeichen ohne Gebühr auszuhändigen.
  3. Diese Regelung kann durch einen Widerspruch des Rates der Stadt Schwerte jederzeit außer Kraft gesetzt werden.


Als Fördermaßnahme im Rahmen des Klimaschutzes sollen einzelne Bevorrechtigungen zugunsten der Elektromobilität auch in der Stadt Schwerte genutzt werden, die durch das Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015 (EMoG) eine einheitliche bundesweite Rechtsgrundlage gefunden haben. Neben reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen werden laut EMoG auch „von außen aufladbare“ Hybridautos privilegiert (sogenannte Plug-in-Hybridautos), wenn sie entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt sind angesichts der realistisch zu erwartenden Anzahl von Elektromobilen zu vernachlässigen.

Inklusiuonsbeauftragung

Der Antrag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Umschichtungen z.B. in der Gleichstellungs-Beauftragung und Behinderten-Beauftragung dazu genutzt werden können, einen oder eine Inklusionsbeauftragte/n möglichst mit Wirkung zum 1.1.2017 zu installieren, die die bisher separaten Aufgabenfelder bündelt und fokussiert wahrnehmen wird.
  2. Die Verwaltung wird damit einhergehend beauftragt, in allen Beschlussvorlagen für den Rat und die Ausschüsse eine Standard-Formulierung zur Prüfung der Querschnittsaufgabe Inklusionsbelange vorzusehen (analog zur Querschnittsaufgabe Gleichstellungsbelange).
  3. Für den Fall, dass bei der Stadtverwaltung kein ausreichend großes Stellenpotential für eine/n Inklusionsbeauftragte/n gegeben ist bzw. keine zusätzlichen Stelle/n geschaffen werden können, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit in Kooperation mit freien Trägern in Schwerte im Rahmen einer Modellförderung z.B. ein „Büro für Chancengleichheit“ umgesetzt werden kann. Dabei muss die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den städtischen Stellen und der Stelle in freier Trägerschaft beschrieben und sichergestellt werden.

Die Begründung

Mit der Befassung und der Beschlussfassung – zuerst im Generationenausschuss am 1.9.2015 zum Inklusionsplan und dann nochmals am 18.2.2016 im Generationenausschuss – nimmt das Thema Inklusion und Fragen der konkreten Umsetzung dieser gesellschaftlichen Zielperspektive eine zentralere Position ein. In der Verwaltung der Stadt Schwerte fehlt es bislang an einer mit ausreichenden personellen Ressourcen versehenen Beauftragung zur Inklusion.

Am 18.2.2016 wurde von der Verwaltung im Generationenausschuss vorgetragen, dass keine Zuschussgeber ermittelt werden konnten, die Fördermittel zur Installierung eines/r städtischen Inklusionsbeauftragten bereitstellen. In Anbetracht der Situation der Stadt Schwerte als Stärkungspaktkommune wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit der unter Nr. 3 des Beschlussvorschlages beschriebene Weg in freier Trägerschaft Aussicht auf Erfolg haben kann.


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