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Birgit Wippermann fordert Entscheidungen im Sinne der Frauen

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Wippermann

Schwerte. Anlässlich der bevorstehenden Debatte am Freitag im Bundestag zur Verbesserung der Rechtsposition von Frauen nach einer Vergewaltigung meldet sich Birgit Wippermann (Foto), die städtische Gleichstellungsbeauftragte, zu Wort: „Aus meiner Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Frauenhaues und der Beratungsstellen des Frauenforums im Kreis Unna weiß ich um die zum Teil katastrophale Situation insbesondere von Frauen, die Opfer von Vergewaltigungen geworden sind und sich zu einer Anzeige entschließen. Diese Frauen müssen damit rechnen, dass bei der derzeitigen Rechtslage das Verfahren mit einem Freispruch für den Täter oder mit einer Verfahrenseinstellung endet. Denn das deutsche Strafrecht setzt bei einer Vergewaltigung eine Nötigung des Opfers voraus. Es reicht also nicht aus, wenn die Frau verbal und körperlich sehr deutlich macht, dass sie keine sexuellen Handlungen wünscht. Durch die enge rechtliche Auslegung der „schutzlosen Lage“ werden viele sexuelle Übergriffe strafrechtlich erst gar nicht verfolgt.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten fordern den Bundesminister Heiko Maas bei der angekündigten Reform des Sexualstrafrechtes dies zu berücksichtigen. Beim Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches besteht dringender Handlungsbedarf. Birgit Wippermann unterstreicht: „Alle sexuellen Handlungen gegen den Willen einer Person müssen strafrechtlich verfolgt werden.“


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