
Schwerte/Iserlohn. Bernhard Holtmann (Foto), ehemals Marktmeister und Mitglied der Markthandel Schwerte GmbH, hat vor dem Amtgericht Iserlohn eine Niederlage einstecken müssen. Sein Begehren, wegen angeblich falscher Buchungen Einsicht in die Bücher der Marktbetreiberin zu nehmen, wurde abgewiesen. In seiner Klage habe Holtmann keine ausreichenden Anhaltspunkte dargelegt, die eine Akteneinsicht rechtfertigen würde, berichtete Rechtsanwalt Ulrich Wittling, der die Interessen der Markthandel Schwerte GmbH wahrnimmt. Somit seien die Vorwürfe nicht haltbar, ein Einsichtsrecht bestehe nicht. Gegen dieses schriftlich zugestellte Urteil kann Bernhard Holtmann Berufung eingelegen. Das prüft derzeit sein Rechtsbeistand.