
Hagen. Vier Mitglieder der so genannten Felgenbande sind zu Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Hagen sah es als erwiesen an, dass die Männer aus Schwerte, Hagen und Dortmund im großen Stil Felgen gestohlen haben, um sie im Internet zu verkaufen. Seit Ende Januar zog sich der Prozess hin und war geprägt von zahlreichen Verzögerungen. Vonseiten der Verteidiger hagelte es Beweisanträge. Sie fanden nämlich, dass die Täterschaft ihrer Mandanten nicht geklärt war.
Rückblende: In der Zeit von April 2014 bis April vergangenen Jahres sorgte eine Vielzahl von Felgendiebstählen in Schwerte und Umgebung für Aufsehen. Die Diebe schlugen nachts zu. Abgesehen hatten sie es auf hochwertige Leichtmetallfelgen von Autos der gehobenen Preisklassen sowie von Luxusmodellen. Die Autobesitzer fanden ihre Wagen meistens frühmorgens auf Steinen und Holzklötzen aufgebockt, Räder und Felgen waren abgeschraubt und das sehr professionell. Zum Teil machten die Diebe zwischen 2500 und 3000 Euro Beute. Auch Porsche-Felgen schlugen mit über 20.000 Euro zu Buche.
Im Oktober 2015 verdichteten sich die Hinweise auf die vier Männer. Die Polizei überwachte sie engmaschig. Im April vergangenen Jahres kam es zu Festnahmen. Bei der Polizei machten der als Bandenchef geltende 30-Jährige aus Hagen und ein 25-jähriger Schwerter umfangreiche Angaben. Vor Gericht schwiegen sie. Die Verteidiger kritisierten in ihren Plädoyers das Vorgehen der Polizei. Es fielen Worte wie „aus der Luft gegriffene Anschuldigungen“. Sie forderten Freisprüche für ihre Mandanten.
Alle Beweise zulässig
Die Hagener Richter hatten jedoch keinen Zweifel, dass sie die richtigen verurteilten. „Die Kammer ist nach äußerst kritischer Überprüfung zur Auffassung gelangt, dass die Aussagen der Angeklagten bei der Polizei glaubhaft sind. Es gibt keine Anhaltspunkte für verbotene Vernehmungsmethoden. Die Kammer ist sich sicher, dass die Beweise, die durch die Innenraumüberwachung im Auto des Hageners erhalten wurden, zulässig sind.“ Die Richter stellten fest, dass der 30-jährige Hagener und der 25-jährige Schwerter die Drahtzieher waren, die sich mit einem weiteren Schwerter und einem Dortmunder zu einer Bande zusammengetan hatten. Während der 22-Jährige und der Dortmunder (25) mehr mit dem Abschrauben der Felgen beschäftigt waren, übernahmen der Hagener und der Schwerter die Rollen der Bestimmer. Diese beiden fuhren oft umher, baldowerten lohnende Ziele aus. Die erbeuteten Felgensätze verkaufte der Hagener im Internet. Die Staatsanwältin bezeichnete den 30-Jährigen als den größten Profiteur. Die Schrauber erhielten gerade einmal 100 Euro pro Einsatz.
Nach einer weiteren Mammutsitzung bis in die späten Nachmittagsstunden verkündete das Gericht für die Männer folgende Urteile: Der 22-jährige Schwerter erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Dortmunder (25) muss für drei Jahre ins Gefängnis. Für die beiden Drahtzieher wurde es richtig ungemütlich: Der mehrfach vorbestrafte und hafterfahrene Schwerter geht für weitere fünf Jahre hinter Gitter. Der Hagener, auch mit proppenvollem „Sündenregister“, wurde zu sechseinhalb Jahren verurteilt. Die Angeklagten haben die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.