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Beschulungsvereinbarungen weiter angestrebt – Oder ginge es auch ohne?

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Für das FBG soll die Dreizügigkeit erhalten bleiben.

Schwerte. Wenn der Ausschuss für Schule und Sport am 22. Juni um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses (Rathausstraße 31) zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt, sollte Klarheit darüber herrschen, ob die Städte Iserlohn und/oder Dortmund zu einer Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte bereit sind. Eine solche Vereinbarung soll dauerhaft die Dreizügigkeit vor allem des Friedrich-Bährens-Gymnasiums sichern. Die Politik hatte vor dem Hintergrund der Einrichtung einer zweiten Gesamtschule die fünf gymnasialen Züge aufteilen müssen und dem RTG drei Züge zugesprochen. Unabhängig von Beschulungsvereinbarungen soll die Verwaltung der Stadt Schwerte die Dreizügigkeit des FBGs für das Schuljahr 2017/18 bei der Bezirksregierung in  Arnsberg beantragen. So steht es im Beschlussvorlag der Sitzungsvorlage.

Während Iserlohn am 15. Juni endgültig über das Pro und Contra einer Beschulungsvereinbrung mit Schwerte entscheiden will, steht Dortmund einer Beschulungsvereinbarung offenbar nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Allerdings möchte die Schulverwaltung dort eine Vereinbarung treffen, die die beiden Schulformen Gymnasium und Gesamtschule betreffen. Bis zum 22. Juni soll eine schriftliche Stellungnahme vorliegen.

Steigende Schülerzahlen

Die Verwaltung der Stadt Schwerte hat vor diesem Hintergrund Szenarien entwickelt. Steigende Schülerzahlen könnten dabei sogar Beschulungsvereinbarungen mit Nachbarkommunen überflüssig machen. Die Zahlen der Geburten im Zeitraum vom 1.10.2005 bis zum 1.11.2015 ergeben nach Berechungen der Verwaltung, dass in den kommenden Jahren bei einer Klassengröße von 25 mindestens 14 Klassen alleine durch Schwerter Schülerinnen und Schüler für die Sekundarstufe I gebildet werden können. In diesen Zahlen sind Zuwanderungen von Flüchtlingskindern ebensowenig enthalten wie die Neubaugebiete. Die Stadt geht hier davon aus, dass in den nächsten drei Jahren eine erhebliche Anzahl von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren in diesen Neubaugebieten wohnen werden. Angenommen wird ein jährlicher Zuwachs in den Jahren 2016 bis 2018 von 21 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr.

Der Nachteil dieses Szenarios ist: Genehmigt die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag auf Erhöhung der Zügigkeit des FBG nicht, bleibt die Schule zweizügig und ist langfristig in ihrem Bestand gefährdet.

Weitere Szenarien sind in der Sitzungsvorlage beschrieben, die unter diesem Link erreicht werden kann:

https://ratsinfo.schwerte.de/bi/vo0050.php?__kvonr=5318&voselect=3157


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