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Teurer Telefon-Trick: Handy-Abzocke mit 0137-Nummern

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Angelika Weischer

Schwerte. Angelika Weischer von der Verbraucherzentrale in Schwerte warnt vor Anrufen, die nach kurzem Klingeln auf dem Handy-Display zum Rückruf auffordern. Neben den betrügerischen Telefontricks mit 0900er-Nummern grassiert eine wei­tere Masche, um ahnungslosen Handy-Nutzern das Geld aus der Tasche zu zie­hen.

Der Abzockversuch funktioniert folgendermaßen: Der Anrufer lässt das Handy kurz klingeln und legt sofort wieder auf. Seine Rufnummer wird aber als „Anruf in Abwesenheit“ im Handy gespeichert. Neugierige Handy-Besitzer, die wissen wol­len, wer sie angerufen hat, sollten einem spontanen Rückrufreflex aber besser widerstehen. Denn bei der angezeigten Rufnummer handelt es sich oft um eine Nummer mit der Kennung 0137-7 bzw. (+49)137-7. Handy-Nutzer werden beim Rückruf kräftig zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist.

Mit folgenden Tipps schützen Sie sich vor dem Telefon-Abzock-Trick:

  • Bei 0137- Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte Tele­vote-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Abzo­ckern zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen.
  • Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
  • Selbst ein kurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise sogar 2,- Euro. Je länger man die Lei­tung hält, desto teurer kann´s werden, wenn der Netzbetreiber zum ein­maligen Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis verlangt.
  • Wenn Sie zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert werden, sollten Sie nicht reagieren. Wir raten in einem solchen Fall dazu, die Bun­desnetzagentur zu informieren und diese aufzufordern, unseriöse Prakti­ken schleunigst zu unterbinden.
  • Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen sie sich schriftlich gegen den entspre­chenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrech­nung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunterneh­men, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf wel­che Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.

Weitere Informationen und rechtliche Beratung gibt es in der Verbraucherzentrale in Schwerte am Westwall 4.


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