
Schwerte. Mit einem offenen Brief hat sich Peter Nisipeanu, im Namen der Nachbarn vom Schicht 1, Schwerter Altstadt, „gegen die zunehmende Vereinnahmung der Schwerter Altstadt durch die kommerziellen Aktivitäten der Rohrmeisterei“, an Bürgermeister Heinrich Böckelühr, an die Parteien im Rat, die Stiftung Rohrmeisterei und weitere Institutionen, gewandt.
Die Sorgen der Nachbarn sind, dass „durch eine Wegverbindung durch ein Bodendenkmal (Wuckenhof) hindurch und durch Entfernung alter Bäume eine weitere Beschallung und Vermüllung der Altstadt“ ermöglicht wird.
In dem offenen Brief wird beklagt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Bereiche westlicher Südwall, westliche Mühlenstraße bis hin zur Kötterbachstraße, seit vielen Jahren unter der Lärmbelästigung und Vermüllung, ausgehend von den „immer zahlreicher werdenden kommerziellen Feiern in der Rohrmeisterei“, leiden.
Mit Widerstand sei zu rechnen
Trotz zahlreicher Beschwerden der Anwohner bei der Polizei und beim Ordnungsamt sei bislang keine Besserung eingetreten. Durch die geplante Verbindung Wuckenhof und Rohrmeisterei werden zusätzliche Verschlechterungen der Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner befürchtet. Betont wird in dem offenen Brief, dass die Anrainer „nicht gegen die Rohrmeisterei und deren Betrieb als solches“ sind.
Die „katastrophale Verkehrs- und Parksituation“, das „kostenträchtige Konstrukt“ (die geplante Wegeverbindung) und die auch damit verbundenen Lärmbelästigungen und Verschmutzungen sind den Anwohnern ein Dorn im Auge. Hinzu kommt die Aufstockung der Gästezahlen um 150 durch den geplanten Bau einer Empore in der Rohrmeisterei. Es wird angekündigt, dass mit „deutlichen Widerständen unsererseits und anderer Nachbarn“ gegen „die Planung und die damit verbundene Vergeudung von Steuergeldern“ zu rechnen sei.
Nachfolgend der offene Brief mit Datum 26. September 2016 im Wortlaut:
Südliche Altstadt / Schicht 1
Geplante neue Wegeverbindung zwischen Rohrmeisterei und Tiefgarage unter dem Marktplatz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böckelühr,
mit Skepsis betrachten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der südlichen Altstadt die Aktivitäten um die Erstellung einer zusätzlichen Wegeverbindung zwischen der Rohrmeisterei und dem Wu-ckenhof. Mehr und mehr haben wir den Eindruck, dass hier die Altstadt „rohrmeistereigerecht“ auf-bereitet wird, damit die kommerziellen Aktivitäten der Rohrmeisterei noch mehr zu Lasten der An-wohner gestärkt werden.
Das beunruhigt uns. Denn bereits jetzt und seit vielen Jahren leiden die im Bereich des westlichen Südwalls, der westlichen Mühlenstraße bis hin zur Kötterbachstraße wohnenden Bürgerinnen und Bürger – und Gleiches wird für die Anwohner der Jahnstraße und der Ruhrstraße gelten – unter der Lärmbelastung und der Vermüllung, die vor allem in den Nachtstunden am Wochenende von den immer zahlreicher werdenden kommerziellen Feiern in der Rohrmeisterei ausgehen:
Musiklärm aus nicht verschlossenen Türen der Rohrmeisterei bis in die frühen Morgenstunden,
„Türenknallen“, mitternächtliche Feuerwerke und laute Gespräche sowie Gejohle von Gästen der Rohrmeisterei auf dem Nachhauseweg rauben bereits seit langem vielen Nachbarn die Nachtruhe und Lebensqualität. Vandalismus und Vermüllung der Altstadt vor allem nach den sog. Abi-Feten kommen hinzu – und das alles in einem Bereich der Stadt Schwerte, der auch von den Schwerter Politikern bis hin zum Bürgermeister gerne als kostenlose Visitenkarte vorgezeigt wird.
Wie diese Kommerzialisierung und Beeinträchtigung der Nachbarschaft mit dem in der Satzung der Bürgerstiftung Rohrmeisterei definierten Stiftungszweck vereinbar sein soll, ist für uns nicht nachvollziehbar. Uns ist aber auch das permanente „Weggucken“ der Stadt Schwerte und ihrer Behörden nicht nachvollziehbar.
Jedenfalls werden nach unserer Einschätzung die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) beim Betrieb dieser Gastronomie ebenso wenig eingehalten wie die dbzgl. Nebenbestimmungen in der Baugenehmi-gung für die Rohrmeisterei („Verschlossenhalten von Türen“). Zur inhaltlichen Vereinfachung unse-rer Kritik verweise ich auf das vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-schutz- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) herausgegebene Merkblatt „Lärmschutz bei Gaststätten und Biergärten“ sowie auf dessen Erlass zur „Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen“, welche eindeutige Vorgaben für die einzuhaltenden Lärmpegel machen.
Trotz zahlreicher Beschwerden der Anwohner bei der Polizei und beim städtischen Ordnungsamt ist bislang keine Besserung eingetreten. Erst recht erwarten wir deshalb keine Besserung, wenn nun noch eine neue Zuwegung zur Rohrmeisterei durch die Altstadt geschaffen wird, mit der wohl noch mehr Menschen dahin geleitet werden sollen; denn da niemand am Wuckenhof wohnt, der einen eigenen Weg zur Rohrmeisterei benötigt, müssen die anzulockenden Menschenmengen erst einmal hierhin gelangen – und das geht eben nur durch die Altstadt.
Wir fordern Sie deshalb auf, durch Ihr Ordnungsamt endlich die Einhaltung der gesetzlich und verwaltungsaktsmäßig zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger festgesetzten Immissionsrichtwerte ab 22.00 Uhr sicherzustellen. Falls der Betreiber sich nicht in der Lage sieht, die Einhaltung dieser Werte zu gewährleisten, muss notfalls der Gastronomiebetrieb ab 22.00 Uhr unterbunden werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Untätigkeits- und Verpflichtungsklage gegen die Stadt Schwerte zu richten wäre; gleiches gilt für etwaige Schadensersatzklagen wegen Amtspflichtverletzung.
Vor diesem Hintergrund einer in unserer Wahrnehmung sehr die Rohrmeisterei begünstigenden (Nicht-) Anwendung des geltenden Immissionsschutzrechts und Ordnungsrechts durch die Stadt Schwerte erwarten wir nun von der derzeit öffentlich diskutierten neuen Zuwegung zur Rohrmeiste-rei zusätzliche Verschlechterungen unserer Lebensqualität:
Die auch Ihnen seit langem bekannte katastrophale Verkehrs- und Parksituation an der Rohrmeis-terei hat die in der südlichen Altstadt wohnenden Bürgerinnen und Bürger vor einigen Jahren dazu veranlasst, ein erstes massives Veto gegen die Begehrlichkeiten der Rohrmeister einzulegen, die ehemalige Tennishalle am Südwall zu vereinnahmen. Denn wir hatten die nicht ganz unberechtigte Sorge, dass über eine wohl auch schon projektierte Brücke über den Mühlenstrang die seinerzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheiterte städtische „Südumgehung“ als Rohrmeiste-reizufahrt wiederbelebt werden sollte und damit noch mehr Verkehr in diesen Wohnbereich hinein-geleitet würde.
Zu diesem vehementen Veto gehörte auch die Forderung, dass die Rohrmeisterei nicht mehr Gäs-te aufnehmen dürfe, als sie an eigenen Parkplätzen unterbringen könne. Wir verweisen insoweit auf den Runderlass „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (NRW), Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW in Ergänzung des § 51 Abs. 1 BauO NRW, sowie auf § 51 Abs. 3 BauO NRW („Die Stellplät-ze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesi-chert ist.“) sowie auf § 51 Abs. 5 BauO NRW („Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die Bauaufsichtsbehörde unter Bestimmung der Zahl der notwendigen Stellplätze im Einvernehmen mit der Gemeinde auf die Herstellung von Stellplätzen verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Ge-meinde einen Geldbetrag nach Maßgabe einer Satzung zahlen.“). Ausweislich der Satzung der Stadt Schwerte vom 10.01.1986 über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbe-trages nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung einschl. des I. Nachtrages vom 25.09.2001 beträgt die Ablöse für nicht auf den eigenen Grundstücksflächen nachgewiesene Stellplätze in der hier einschlägigen Zone I je Stellplatz 7.725 €. Hier ist weder bekannt, ob jemals die Anzahl der nach-zuweisenden Stellplätze ermittelt wurde noch dargetan wurde, ob die vor der Rohrmeisterei gele-gene Ruhrstraße als „Parkplatz auf eigenem Grundstück“ bewertet wurde, obwohl die Ruhrstraße bis zu ihrem Ende als öffentliche Straße gewidmet ist. Deswegen ist hier auch nicht bekannt, ob es eine Ungleichbehandlung zu anderen Gewerbe- und Gastronomiebetrieben gibt, die solche Stell-plätze nachweisen bzw. ablösen müssen. Wenn aber eine sog. Stellplatzablöse gezahlt worden
wäre, könnte daraus gemäß § 51 Abs. 6 Satz 2 BauO NRW („Die Verwendung des Geldbetrages muss für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil be-wirken.“) eine Zuwegung von der Marktplatztiefgarage zur Rohrmeisterei ggf. über das sog. Wu-ckenhofgelände finanziert werden – es gäbe mithin gar keinen Bedarf an Mitteln aus der Städte-bauförderung. Gleiches gilt, wenn diese Stellplatzablöse nachveranlagt werden könnte oder aber nur deshalb nicht nachveranlagt werden könnte, weil die Stadt Schwerte „vergessen“ hat, diese zu erheben.
Da wir nicht gegen die Rohrmeisterei und deren Betrieb als solche sind, hatten wir dies seinerzeit mit dem konstruktiven Vorschlag flankiert, die nur wenige hundert Meter von der Tiefgarage ent-fernt liegende Tiefgarage unter dem Marktplatz für die Fahrzeuge der Gäste der Rohrmeisterei zu nutzen.
Dieser Vorschlag ist offenbar auf „offene Ohren“ gestoßen, allerdings in einer Weise, die wiederum geeignet ist, Argwohn zu provozieren:
Denn wir hatten diesen Vorschlag mit der Überlegung verbunden, dass der Weg zu und von die-sen zusätzlichen Parkplätzen sehr kostengünstig markiert werden könnte: Ein dicker blauer Strich auf der Straße und eine flankierende Beschilderung hätten dafür gereicht. Sofern für einen barrie-refreien Zugang vom Marktplatz aus Verbesserungen an der baulichen Substanz der vorhandenen Wegeführung durchgeführt würden, würden wir das sogar begrüßen.
Nun entwickelt sich aber aus dieser an sich plausiblen Idee ein kostenträchtiges Konstrukt, wel-ches kein normaler Mensch so errichten würde, wenn er es von seinem eigenen Geld bezahlen müsste.
Offensichtlich muss es also „einen Dummen“ geben, der bereit ist, eine teure Lösung zu bezahlen, obwohl es doch eine bislang kostenlose und schon vorhandene Variante gibt, die lediglich besser bekannt gemacht werden müsste oder optisch „aufgehübscht“ werden könnte. Die Stadt Schwerte wird allerdings wohl schwerlich dieser „Dumme“ sein können, weil sie ja kein Geld hat – erst recht nicht für Maßnahmen, die gar nicht benötigt werden. Allerdings ist bislang weder bekannt, wer der Objektträger („Bauherr“), wer der Planungsträger und wer der Kostenträger der neuen Zuwegung sein soll. In gleicher Weise ist unbekannt, wer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sein soll und wer die geplante Zuwegung instand halten soll. Auch dafür muss es dann aber wohl einen „Dummen“ geben. Dann ist aber sogleich zu fragen, warum sich dieser „Dumme“ nicht auch schon um die Sauberhaltung der bisherigen Zuwegung zur Rohrmeisterei auf den öffentlichen Wegen und Straßen kümmert. Diese Frage müsste deshalb unbedingt geklärt werden, bevor ein solches Projekt in Angriff genommen wird.
Der gedrechselte Arbeitstitel der bisherigen Untersuchungen „bessere Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Ruhr im Sinne des Integrierten Handlungskonzeptes der Stadt Schwerte mit dem Titel ´Zwischen Stadt und Fluss`“ lässt erahnen, dass es wohl einen Fördertopf („Städtebauförderung“) geben muss, der Steuermittel auch für einen solchen Unfug zur Verfügung stellt. Dazu heißt es in der Presse:
„Schwerte – Stadt am Fluss: Die Stärkung der Verbindung zwischen Ruhr und Innenstadt ist zent-rales Ziel der Schwerter Stadtentwicklungspolitik. Mit der Rohrmeisterei (2003) und dem Land-schaftspark (2010) hat sich das Land NRW für dieses Ziel mit Städtebaufördermitteln engagiert und weitere Maßnahmen angestoßen. Das letzte Puzzlestück für die Verbindung von der Ruhr über die Rohrmeisterei zum neuen Ensemble „Rund um St. Viktor“ ist die Schaffung einer attrakti-ven und direkten Wegeverbindung zwischen Wuckenhof und Rohrmeisterei.“
Offensichtlich geht es also gar nicht um die Wegeverbindung zwischen der Rohrmeisterei und dem Wuckenhof oder zum Parkhaus unter dem Marktplatz – zumal augenscheinlich bislang gar nicht geklärt ist, ob dessen Öffnungszeiten mit denen der Rohrmeisterei synchronisiert werden können.
Auch die weiter angeführte Begründung einer Suche nach einer barrierefreien, sicheren Verbin-dung zwischen dem Wuckenhof und der Rohrmeisterei erscheint nicht schlüssig, denn eine solche gibt es doch bereits längst. Also geht es wohl nur darum, in einen Fördertopf zu greifen und sinnlos Steuergeld auszugeben.
Solche Fälle und solche fadenscheinige Begründungen wie die vorgenannten sind es, die sogar in Fernsehsendungen für Erheiterung und Kopfschütteln sorgen. Auch die in dem für eine solche Förderung zuständigen Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zuständigen Beamten (LMR Jasper / MR Berhörster) müssten diese Aspekte von Amts wegen prüfen, vielleicht dort aber ohne Erheiterung und nur mit Kopfschütteln.
Wir haben in unserem Schicht 1 lange darüber diskutiert, warum ein solches Projekt trotz einer solcherart drohenden öffentlichen Kritik von der Stadt Schwerte außerhalb der dafür eigentlich vor-gesehenen Verwaltungs- und Planungsverfahren forciert wird.
Vielleicht wird ein technisches Projekt gesucht, mit welchem auf Kosten des Landes und der Steu-erzahler zugleich andere Probleme der Rohrmeisterei zur Optimierung der Kommerzialisierung gelöst werden sollen: Ist es vielleicht die gleichzeitige Erschließung eines noch zu errichtenden Parkplatzes auf dem früheren Ruhrverbandsgrundstück? Bekanntlich hatte die Stadt Schwerte dieses mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück aus unerfindlichen Gründen trotz leerer Kassen für sich selbst gekauft – um sodann die darauf stehende Wohnbebauung verrotten zu lassen, ob-wohl es dafür Miet- und Kaufinteressenten gab? Soll dieses Grundstück jetzt von der Stadt Schwerte der Rohrmeisterei mit einem neuen Weg erschlossen für „eine kleine Mark“ als Parkplatz zur Verfügung gestellt werden? Sind es nicht solche Fälle der Geldvergeudung, für die in der Rechtspolitik eine Ausweitung und Anwendung der strafrechtlichen Veruntreuungsvorschriften auf die handelnden Amtsträger gefordert wird?
Oder ist es die Möglichkeit, die denkmalgeschützte Mauer unterhalb des Wuckenhofs auf Kosten der Allgemeinheit sanieren zu lassen, obwohl es mit der Diakonie der evangelischen Kirchenge-meine Schwerte und dem Kultur- und Weiterbildungsbetrieb – KuWeBe AöR Grundstückseigentümer und damit gesetzlich bestimmte Kostenträger gibt? Dabei würde wohl zugleich die Ursache der Mauerschäden, nämlich der alte Baumbestand unterhalb der Wuckenhofmauer beseitigt. Wen interessiert da noch die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Schwerte, zumal in der öffentlichen Vorstellung der Wegeplanung bereits darauf hingewiesen wird, dass die Lärm-dämmung von Bäumen total überschätzt werde? Wen interessiert da auch, dass diese Mauer am früheren „Weidenhof“ im Bereich der abgegangenen mittelalterlichen Burg Schwerte mitsamt ihrem Wall auch als Bodendenkmal geschützt ist, in welches nicht einfach ein Weg „hineingebaut“ wer-den darf? Und wen interessiert es da, dass der dortige Baumbewuchs Teil der klimatisch wichtigen Grünachse in der Schwerter Altstadt darstellt? Und das soll alles geopfert werden für eine gar nicht benötigte zusätzliche Wegeverbindung bzw. für eine Sichtverbindung, die gleichfalls niemand bis-her vermisst hat?
Wir haben ohnehin mehr und mehr den Eindruck, dass für den Bereich der Rohrmeisterei in der Verwaltung der Stadt Schwerte ein vollzugstechnisches Defizit gibt:
- Die vorhandene Baugenehmigung deckt den Ist-Zustand nicht ab: So stehen dort seit vielen Jahren großvolumige Seecontainer, die zwar bauliche Anlagen i.S.d. § 2 BauO NW darstellen, aber nicht genehmigt sind.
- Die betriebsnotwendigen Parkplätze (Stellplätze) sind nicht nachgewiesen. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie trotz des bereits seit Jahren bestehenden Parkplatz-Chaos durch Besucher der Rohrmeisterei nun eine faktische Erweiterung für zusätzliche 150 Besucher ge-nehmigt werden kann.
- Der aus Landesmitteln geförderte „Landschaftspark“ auf dem Plateau an der Rohrmeisterei im Wasserschutzgebiet wird entgegen den Förderbescheiden trotz wiederholter Beschwerden von Bürgern wiederholt für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf unbefestigten Flächen ge-nutzt. Hier droht Regress, falls dieser Zustand der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt wird.
- Die von der Rohrmeisterei und deren Besuchern (Stiftung Rohrmeisterei als Zweckveranlas-ser) ausgehende Vermüllung der angrenzenden Straße und Wege bis auf das Plateau und bis weit in die Altstadt hinein wird bislang von den Anwohnern beseitigt, weil die Reinigungsarbei-ten des Rohrmeistereipersonals „am Zaun“ aufhören.
- Ein sog. offener Schluckbrunnen für von dem Parkplatz an der Rohrmeisterei abfließendes Oberflächenwasser ohne Koaleszenzabscheider und zudem mitten im Wasserschutzgebiet kann nur als materiell illegal bewertet werden. Es ist auch nicht erklärlich, wie mit diesem pri-mitiven Versickerungsbecken eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang für das Niederschlagswasser vom Parkplatz der Rohrmeisterei erreicht werden konnte.
- Auf Lärmbeschwerden der Anwohner wird nicht reagiert.
- Etc. etc.
Damit schließt sich der Bogen: Zwecks noch stärkerer Kommerzialisierung der Rohrmeisterei sol-len deren (neue?) Gäste über einen neu zu errichtenden Weg geleitet werden, der ihnen den Blick über die Altstadt ermöglicht und der ihnen die tatsächliche Möglichkeit gibt, auch auf diesem Weg die Altstadt bei Tag und Nacht zu beschallen. Zwecks noch stärkerer Auslastung der Rohrmeisterei (Empore in Halle 3 mit 150 zusätzlichen Plätzen) sollen zusätzliche Besucherströme durch die Altstadt zur Rohrmeisterei geführt werden.
Es ist deshalb sicherlich mit deutlichen Widerständen unsererseits und anderer Nachbarn gegen eine solche Planung, die davon erwarteten Belastungen und die damit verbundene Vergeudung von Steuergeldern zu rechnen.
Wir bitten deshalb Sie als Bürgermeister der Stadt Schwerte darum, das „Wegeprojekt Wuckenhof“ zu stoppen oder in ein förmliches Rechtsverfahren einzubringen, in welches die davon Betroffenen ihre Einwendungen einbringen können.
Dafür bedanken wir uns bereits jetzt im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen aus der Altstadt
Prof. Dr. jur. Peter Nisipeanu