Hans-Christian Mundt ist sowohl Mitglied der Stadtschulpflegschaft als auch der Schulpflegschaft der Ergster Grundschule. Er schreibt in seiner Stellungnahme:
„Mit Betroffenheit, Unverständnis und Verärgerung mussten die Elternschaft und ihre Vertreter aus den Pflegschaften bei der Sitzung des Schulausschusses am 17.2. zur Kenntnis nehmen, dass ihr mehrheitliches Votum für den Standorterhalt bei der nach nachvollziehbaren Kriterien durchgeführten Elternbefragung im Dezember des letzten Jahres für Herrn Rehage (CDU Ergste) keine Validität hat. Diese Befragung und den Elternwillen anzuzweifeln ist schon starker Tobak, Herr Rehage! Mehr als bedauerlich wäre, wenn Ihnen Ihre Fraktion mehrheitlich in dieser Einschätzung folgte.
Als einer der Initiatoren der von der Schulpflegschaft der Ev. Grundschule Ergste und der Stadtschulpflegschaft Schwerte durchgeführten Elternbefragung darf ich Sie in Kenntnis setzen, dass anonyme Befragungen geboten sind, um mögliche Beeinflussungen des Ergebnisses auszuschließen bzw. zu verringern. Ich erwarte von Ihnen ein Grundverständnis dafür, dass Eltern am besten in der Anonymität einer Befragung weitgehend frei sind, ihre Meinung zu äußern. In meinem über 35 jährigen Berufsleben habe ich überwiegend wissenschaftlich gearbeitet. Es ist das selbstverständliche Leitmotiv jedes wissenschaftlich Tätigen, nachvollziehbar zu arbeiten. Wer als Wissenschaftler nicht nach den Vorgaben der guten wissenschaftlichen Praxis („good scientific practice“, auch empfohlener Standard der Deutschen Forschungsgemeinschaft) arbeitet, braucht seine Ergebnisse überhaupt nicht erst zur Veröffentlichung einzureichen oder zur Diskussion zu stellen.
Nun kann man eine Elternbefragung aus verschiedenen Gründen nicht nach den strikten Vorgaben der guten wissenschaftlichen Praxis durchführen. Man kann sie aber nach dem Verständnis nachvollziehbaren Handelns durchführen, das diesem Handwerkszeug zugrundeliegt. Und nach dem Grundverständnis ehrenwerten und nachvollziehbaren Handelns wurde die Befragung auch durchgeführt. Sie wurde vor allem auch deshalb durchgeführt, weil Kommunalpolitik ja für die Menschen einer Kommune gemacht werden soll, deren Fragen und Anliegen, die ihre schulpflichtigen Kinder betreffen, nicht einfach vom Tisch gewischt werden sollten.
In einem Anschreiben wurden die Eltern (!) der Kinder der Ev. Grundschule Ergste angesprochen, nicht die Großeltern. Je Kind wurde ein (!) Schreiben ausgegeben. Die Namen der Eltern bzw. der Kinder wurden nicht (!) aufgeschrieben, d.h. die Befragung erfolgte klassenweise anonym. Die Auswertung wurde erst vorgenommen und kommuniziert, nachdem (!) der Rücklauf abgeschlossen war, nachträglich eingegangene Antworten wurden nicht mehr berücksichtigt. Die Auszählung wurde von mehreren Personen (!) unabhängig gegengezählt. Mehrdeutige Antworten wurden für ungültig erklärt und wurden nicht berücksichtigt.
Ich möchte noch einen anderen Punkt aufgreifen, den der Kosten. Eltern und Pflegschaften haben immer offen kommuniziert und wiederholt Informationen und das Gespräch gesucht, wie zum Beispiel auch mit der Fraktion Ihrer Partei im November des vergangenen Jahres. Bereits dort wurde uns mitgeteilt, dass die zugrundeliegenden Zahlen nicht „belastbar“ seien und „nachgearbeitet“ werden müssen. Ausgehend von meinem oben erläuterten Verständnis vom nachvollziehbaren Handeln wäre es selbstverständlich – und zwar nicht nur für mich – dass zuerst dieser wichtige Punkt der Kosten zur Zufriedenheit und unter Einbeziehung aller Beteiligten abgearbeitet und beantwortet wird, bevor eine so weitreichende Entscheidung getroffen wird. Für diese Einschätzung bedarf es übrigens keines wissenschaftlichen Handwerkszeuges. Für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle im Geschäftsleben stehenden Menschen ist es selbstverständlich, sich vor (!) einer größeren Anschaffung oder Investition ein möglichst genaues Bild von den Kosten, Folgekosten und anderen Konsequenzen zu machen und sich erst danach (!) zu entscheiden. Es wäre mehr als bedauerlich, wenn dies für den politischen Entscheidungsprozess zum Standorterhalt der Ev. Grundschule Ergste nicht gelten sollte.
Ich bitte Sie daher nochmals, den Elternwillen zu respektieren und eine Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Kosten erst zu treffen, nachdem diese auch nachvollziehbar ermittelt wurden.