
Schwerte. Vorsitzende von Ratsausschüssen erhalten seit dem 1. Januar mehr Geld. So wollte das die Landespolitik, und deshalb ist die Aufwandsentschädigung für die besagte Personengruppe um den 1-fachen Satz erhöht worden. Im Klartext: Erhielten Ausschussvorsitzende bisher eine Aufwandsentschädigung wie alle anderen Ratsmitglieder auch (290,20 Euro), so verdoppelt sich jetzt diese jetzt auf 580,40 Euro. Jetzt kommt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte ins Spiel. Eine derartige Aufwandsentschädigung “ nur für den Vorsitz eines Ausschusses entbehrt jeglicher Grundlage“, schreibt die Fraktionsvorsitzende Angelika Schröder in einer Medieninformation.
Darauf gibt es aktuell eine Antwort der Grünen. Fraktionssprecherin Andrea Hosang regt an, dass die Ausschussvorsitzenden das zusätzliche Geld an die Stiftung Sparkasse spenden, damit es kulturellen und sozialen Zwecken zugute kommt. Den Wortlaut ihrer Stellungnahme finden Sie im Kasten.
http://blickwinkel-schwerte.de/andrea-hosang-gruene-das-geld-spenden/
Benachteiligung der Ausschussmitglieder
Die SPD sieht eine „Benachteiligung aller Ausschussmitglieder, insbesondere auch der sachkundigen Bürger“. Jedes Ausschussmitglied habe sich gleichermaßen intensiv auf die zu behandelnden Tagesordnungspunkte vorzubereiten. „Einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für den Vorsitz eines Ausschusses, der monatlich 290,20 Euro rechtfertigen würde, kann die SPD-Fraktion nicht erkennen“. Daher wollen die SPD-Ratsmitglieder, die einem Ausschuss vorsitzen, diese Regelung ablehnen. Die SPD-Fraktion wird im Rat der Stadt Schwerte einen Antrag stellen nach § 46 Satz 2 GO NRW, alle Ausschüsse von dieser Regelung auszunehmen. Das ist nach der neu gefassten Gemeindeordnung möglich. Im besagten Paragraphen heißt es: „In der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse von der Regelung in Satz 1 Nummer 2 ausgenommen werden“.
Weil des Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung mit dem Ziel, das kommunale Ehrenamt zu stärken, verändert wurde, musste angeblich auch in Ergänzung zu den geplanten Änderungen in der Gemeindeordnung die vom Ministerium für Inneres und Kommunales erlassene Entschädigungsverordnung entsprechend angepasst werden. Erst vor einem Jahr waren hier die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder um zehn Prozent nach oben korrigiert worden. Die Kommunen rechnen mit einer höheren finanziellen Belastung, auch weil der Höchstbetrag für den Verdienstausfall von landsweit durchschnittlich 35 Euro pro Stunde auf 80 Euro pro Stunde heraufgesetzt worden ist.