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Elternbeitragssatzung: Gemeinsame Sitzung von Schul- und Jugendhilfeausschuss

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Schwerte. In einer gemeinsamen Sitzung werden der Ausschuss für Schule und Sport und der Jugendhilfeausschuss am Mittwoch (15. Februar, 17 Uhr Großer Sitzungssaal Rathaus, Rathausstraße 31) eine Elternbeitragssatzung auf den Weg bringen, über den der Rat der Stadt Schwerte am 22. Februar (Mittwoch, 17 Uhr Großer Sitzungssaal Rathaus, Rathausstraße 31) abschließend befinden muss. In der Satzung sind die Elternbeiträge für Kinder in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen und für die außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote festgezurrt.

Neue Strukturen für Förder- und Betreuungsangebote

Bedingt durch die Kündigung eines Trägers zur Durchführung eines Angebotes an sechs von insgesamt sieben OGS-Standorten zum 1. August und die damit verbundene, in gemeinsamen Workshops hinreichend konkretisierte Chance zur Neustrukturierung des außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebotes im Primarbereich ergibt sich nunmehr die Möglichkeit, sämtliche Angebote in Bezug auf die Elternbeiträge in einer novellierten Satzung zusammenzufassen. Dabei ist die Beitragstabelle für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Förder- und Betreuungsangebote vollständig überarbeitet worden, die Beitragstabellen für Kinder in Tagespflege und Kindertageseinrichtungen bleiben unverändert. Alles soll Mitte 2018 auf Grundlage gemachter Erfahrungen auf den Prüfstand kommen.

Die Bausteine in den städtischen Angeboten

Die außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote bestehen aus drei Bausteinen:

  • Offene Ganztagsschule

Die OGS leistet Dienste an unterrichtsfreien Tagen, an beweglichen Ferientagen und in den Schulferien.

  • Zeitsichere Schule

Dieses Angebot richtet sich an Eltern, die einen zeitlich geringeren Betreuungsbedarf haben. Sie endet nach der sechsten Stunden, spätestens um 14 Uhr. Zehn Kinder muss eine Gruppe mindestens haben, 25 höchstens. In den Ferien oder an beweglichen Ferientagen gibt es dieses Angebot nicht.

  • Randzeiten-/Frühbetreuung

In der Regel wird dieser Baustein als Frühbetreuung vor dem Unterrichtbeginn angeboten. Das Angebot kann an allen Wochentagen, aber auch nur an einzelnen Tagen in Anspruch genommen werden.

Die Beiträge für alle Angebote richten sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern und sind entsprechend gestaffelt. Wie diese Staffelung aussehen könnte, können Sie den nachstehenden Tabellen entnehmen, die den Ausschussmitgliedern als Diskussionsgrundlage dienen.

Förder- und Betreuungsangebote

Kindertageseinrichtungen

Tagespflege


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