
Hagen/Schwerte. Das Gericht hat den letzten Waffenankauf des Schwerters, der sich derzeit in Hagen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu verantworten hat, ausführlicher dokumentiert. Als Zeuge war ein Rechtsanwalt geladen. Der Kamener kümmert sich seit 30 Jahren um Nachlasssachen. Im Laufe seiner Tätigkeit kam er mit dem Händler Gerhard M. und auch dem Mitarbeiter der Polizeikreisbehörde Unna in Kontakt, dem dritten Angeklagten.
Ende 2014 begann der Anwalt den Nachlass eines Fröndenbergers zu regeln. „Es sah nach Verschuldung aus. Der Verstorbene hatte sich das Leben genommen“, sagte der 61-Jährige vor Gericht aus. Infolgedessen sichtete der Anwalt zunächst den Besitz des Fröndenbergers, auch unter dem Gesichtspunkt, was zu Geld gemacht werden konnte. Dabei stieß er auf Waffen, die die Polizei zunächst beschlagnahmt hatte. Denn mit einer der Waffen hatte sich der Fröndenberger das Leben genommen. Er nahm Kontakt mit der Behörde auf. „Telefoniert habe ich mit Herrn B.“
Ein wenig habe es gedauert, bis er ein Schreiben der Kreispolizeibehörde Unna erhielt, in dem stand, dass die Waffen vernichtet oder aber verkauft würden. Daraufhin erhielt er einen weiteren Anruf: „Ein Mitarbeiter der Behörde gab mir die Nummer von Herrn M. in Schwerte.“ Auf seine Anfrage in Schwerte erhielt der Rechtsanwalt im März 2015 ein Angebot: „Da die Waffen in sehr desolatem Zustand seien, könne er dafür nur 200 Euro geben, teilte mir Herr M. per Mail mit.“ Der Anwalt ging darauf ein. Am 17. März ging das Geld auf dem Konto ein – einen Tag vor der großen Hausdurchsuchung bei dem Schwerter.
Der letzte Ankauf war typisch für viele andere Ankäufe des Schwerter Händlers. Gerhard M. hat im Prozess angegeben, dass er viele Waffen aus Nachlässen erhalten habe. Die Waffen verkaufte er zu einem großen Teil über eine Internetplattform. Sie ähnelt vom Aufbau her bekannten Internetauktionshäusern, nur dass sie auf den An- und Verkauf von Waffen spezialisiert ist.