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SPD nimmt Kampf gegen Indiskretion auf

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Angelika Schröder stellt sich gegen Indiskretionen.

Schwerte. Nicht öffentliche Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sollen künftig von allen Ratsmitgliedern auch so behandelt werden. Die SPD fordert das in einem offenen Brief an Bürgermeister Heinrich Böckelühr und regt sogar die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen aller Ratsmitglieder an. Durch Indiskretionen sind zuletzt komlette Unterlagen über den Verkauf eines Grundstücks an der Ostenstraße an die Presse gelangt. Die Fraktionsvorsitzende Angelika Schröder formuliert sogar einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung.

Sehr geehrter Herr Böckelühr,

zum wiederholten Male – hier nach der Beratung zum Grundstücksverkauf Ostenstraße – sind Inhalte aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil vollständig bei der Presse gelandet, sogar die nicht öffentliche Vorlage selbst.

Die SPD-Fraktion ist erschüttert über eine solche Missachtung der Geschäftsordnung des Rates und den damit einhergehenden Vertrauensverlust und ist auch nicht bereit, sich hierdurch weiter in Misskredit bringen zu lassen.

Daher erwarten wir von Ihnen, dass Sie diesem Sachverhalt intensiv nachgehen.

Es kann nicht sein, dass Inhalte und Beratungsergebnisse aus dem vertraulichen Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung herausgetragen werden. Hierdurch wird der Sinn einer nicht öffentlichen Beratung konterkariert. Es kann ebenso nicht sein, dass bei Nichtbeachtung dieser Prinzipien keine Sanktionen folgen.

Daher erwarten wir von Ihnen eine intensive Nachforschung dieses Sachverhalts und bitten Sie, die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufzufordern, mit dem Inhalt, dass Informationen und/oder Unterlagen aus den nicht öffentlichen Beratungen zum Grundstückverkauf Ostenstraße nicht weitergegeben wurden.“

Der Antrag und seine Begründung

Deshalb hat die SPD nachstehenden Antrag gestellt und begründet:

Antrag:

 Die SPD-Fraktion beantragt, die Geschäftsordnung des Rates dahingehend zu erweitern, dass die Grundlagen für Beratungen von Vorgängen in nicht öffentlichen Sitzungen insofern spezifiziert werden, als sie einerseits den notwendigen Geheimhaltungen gerecht werden und andererseits das Informationsrecht der Bürger nicht einschränken.

 Begründung:

Aus mehrfach gegebenem Anlass – zuletzt im Rahmen des Verkaufs des städtischen Grundstücks Ostenstraße – hält die SPD-Fraktion es für zwingend erforderlich, die Geschäftsordnung des Rates spezifiziert zu überarbeiten. Hierbei ist dem Informationsrecht des Bürgers Rechnung zu tragen und bei den Vorlagen zwischen notwendigerweise nicht öffentlichen Angelegenheiten und öffentlich zu beratenden Inhalten zu differenzieren. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.

Einerseits hat der Bürger ein Recht auf Information über bedeutsame Stadtentwicklungsprojekte wie z. B. die den Ortseingang prägende Bebauung (exemplarisch ist hier das Grundstück Ostenstraße genannt). Andererseits ist die Öffentlichkeit in klar definierten Angelegenheiten datenschutzrechtlicher und persönlichkeitsschützender Art auszuschließen.

Bei stadtbildprägenden Projekten könnten beispielsweise Investor und Preis für den AISU geschwärzt, diese Angaben jedoch wiederum für den nicht öffentlichen Teil im AWF freigegeben werden. Zwischen beiden Sitzungen wäre somit noch eine Bürgerinformation möglich und das Beschlussgremium könnte unter Berücksichtigung der fachlichen Diskussion und Stellungnahme im AISU und der aus der Bürgerinformation vorliegenden Anregungen tätig werden.


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