Schwerte. Mit einem neuen Informationsblatt informiert die Stadt Schwerte ab sofort Schwerter Bürgerinnen und Bürger. Es geht um die Problematik des so genannten Überwuchses, der von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen hinüber wächst. Das führt immer wieder zur Beschwerden und Anrufen im Rathaus. Dabei stellen die Mitarbeiterinnen des städtischen Beschwerdemanagements oftmals fest, dass viele Schwerterinnen und Schwerter gar nicht wissen, dass Grundstückseigentümer selbst auf „ihren“ Überwuchs zu achten haben und somit für den Rückschnitt von Büschen und Sträuchern selber verantwortlich sind. Auch dann, wenn diese auf öffentliche Flächen ragen.
Deswegen bittet die Stadt Schwerte alle Grundstückseigentümer, gerade jetzt mit dem beginnenden Frühling, regelmäßig Kontrollen ihrer Anpflanzungen vorzunehmen und diese, wenn sie bereits wieder auf Straßen und Wege ragen, unverzüglich zurück zu schneiden. So können sich Betroffene eine Menge Ärger und die Stadt Schwerte hohen Verwaltungsaufwand sparen. Denn wer seiner Pflicht zum Rückschnitt nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen und haftet für den Schaden, der entstehen kann.
Das neue Faltblatt informiert jetzt über die eindeutigen Regelungen zu überhängenden Ästen, zu hochwachsende Hecken und Sträucher und gibt auch rechtliche Hinweise. Das Faltblatt ist an der Info im Rathaus 1 erhältlich, beim Baubetriebshof und bei der Stadtentwässerung Schwerte (SEG) sowie auch unter Anliegen „Privates Grün auf öffentlichen Gehwegen oder Straßen“ auf der städtischen Homepage einsehbar.