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Ein Silberstreif am Horizont: Kreis Unna will Kastrationspflicht für Katzen einführen

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Ncht immer ist das Leben unter freiem Himmel so schön wie hier. Foto: Catharina Seelig

Schwerte/Kreis Unna. (PK) Katzen sollen künftig in freier Natur nicht mehr das tun können, was ihnen so viel Spaß bereitet. Denn die Folgen sind negativ. Paarungen haben nicht nur eine unkontrollierte Vermehrung zur Folge, sondern übertragen auch Krankheiten. Jetzt denkt der Kreis Unna über eine Kastrationspflicht nach. Der Kreistag soll die Verwaltung auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beauftragen, eine Satzung zur Kastrationspflicht vorzubereiten. Das empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz. Tritt die Satzung in Kraft, müssen alle Katzen auch registriert und gekennzeichnet werden.

Eine Kastrationspflicht hat es in Schwerte lange Jahre schon gegeben – bis das Land NRW beschloss, dass die so genannten Schutzzonen in die Hoheit der Kreise fallen. „Das war ein Rückschritt“, sagt Catharina Seelig, Leiterin des Tierheims in Schwerte. Denn im Kreis Unna gab es keine Kastrationspflicht. Also mussten Besitzer von Freigängerkatzen auch in Schwerte dieser Pflicht nicht mehr nachkommen. Dabei „macht das jeder vernünftige Katzenbesitzer schon freiwillig“, sagt Catharina Seelig. Denn das freie Leben wird für eine Katze nicht unbedingt zum Vergnügen. Vermehrung, Krankheiten und Kämpfe auf Leben und Tod können das Leben unter freiem Himmel zur Qual machen.

Super Sache mit Signalwirkung

Denn es gibt ja auch jede Menge verwilderte Katzen. „Werden uns solche Katzen gemeldet, fangen wir sie zeitnah ein und übernehmen die Kastration“, erkärt Catharina Seelig. Weil der Tierschutzverein hier sehr aktiv sei, habe man das Problem in Schwerte relativ unter Kontrolle. Dass der Kreis nun nach mehreren Treffen mit dem Kreisveterinäramt handelt, findet Catharina Seelig gut. „Das ist eine super Sache mit Signalwirkung“ gerade an die Katzenhalter, die ihre Tiere ohne Kastration einfach laufen lassen. „Auch wir sehen Handlungsbedarf“, unterstrich die beim Kreis Unna zuständige Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen jetzt im Ausschuss.

Unterstützung vom Land

Allerdings: Eine auf dem Tierschutzgesetz fußende Satzung kann nicht ohne Weiteres eingeführt werden, sondern ist an Voraussetzungen geknüpft. Anja Dirksen:  „So muss unter anderem durch ein fundiertes Gutachten belegt sein, dass den Katzen Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, die über das hinausgehen, was normalerweise in der Natur vorkommt.“ Wenn eine entsprechende Schutzzone für Katzen eingeführt wird, kommen auch Kosten auf den Kreis zu, wie Dr. Dirksen erläuterte: Denn ist eine Fundkatze trotz Kennzeichnungspflicht keinem Besitzer zuzuordnen, muss der Kreis Kennzeichnung und Kastration bezahlen. „Für einen Kater fallen rund 110 Euro an und für eine Katze zwischen 140 und 150 Euro“, sagte Dirksen und nannte die Zahl, die der Ennepe-Ruhr-Kreis pro Jahr für diese Aufgabe beziffert: 50.000 Euro.

Schon jetzt können Tierschutzvereine übrigens auf Unterstützung vom Land zählen, wenn es um die Kastrationsarbeit geht: Sie bekommen einen Zuschuss für die Kosten, die für die Kastration anfallen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 Euro für eine kastrierte Katze und 25 Euro für jeden kastrierten Kater. Weitere Informationen zu den Fördermodalitäten gibt es im Internet unter https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/katzenkastration/.

Nach dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses soll sich die Verwaltung zeitnah um dieses Gutachten kümmern. Das letzte Wort hat der Kreistag am 8. November.


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