Hinter diesen Mauern wurde am Donnerstag das Urteil bekanntgegeben.
Schwerte. Auch der nächste Wochenmarkt am Samstag wird mit dem Markt-Café von Eva-Maria Plauk stattfinden. Allerdings nicht mehr ihrem selbst gewählten Standort vor dem Schuhhaus Hanna, sondern auf dem Kleinen Markt. Denn das Amtsgericht Schwerte gab dem Antrag der Markthandel Schwerte GmbH auf eine einstweilige Verfügung gegen die eigenmächtige Standortwahl statt. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro. Rechtsmittel werde man aber auf jeden Fall eingelegen, unterstrich Bernhard Holtmann, Lebensgefährte von Eva-Maria Plauk. Auch Schadensersatzforderungen werde man prüfen. „Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts und dem Berufungsurteil des LG Hagen, der wir zuversichtlich entgegensehen, werden wir für unsere Kunden, Kollegen und Freunde aus ‚Liebe zum Genuss‘ auf dem „Kleinen Markt“ Kaffee kochen und Waffeln backen“, heißt es in einer Medieninformation von Eva-Maria Plauk und Bernhard Holtmann.
Zur Begründung des Urteils erklärt Ansgar Heithoff, Direktor des Amtgerichts,auf Anfrage: „Frau Richterin Weyand hat den Hauptantrag, der sich darauf richtete, dass die Antragsgegnerin sich an den Ort stellen sollte, den ihr die Antragstellerseite im Einzelfall zuweist, als zu unbestimmt zurückgewiesen. Ein solcher Antrag wäre letztlich nicht vollstreckbar. Dem Hilfsantrag, in dessen Rahmen ein Platz auf dem kleinen Markt konkret benannt war, ist dagegen stattgegeben worden. Hintergrund war der Umstand, dass nicht festgestellt werden konnte, dass der Antragsgegnerin der Anspruch zusteht, einen Platz ihrer Wahl besetzen zu können.“
In einem Gütetermin am Montag hatte Richterin Weyand nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht. Doch der kam nicht zustande, weil die Antragsgegner, die durch Rechtsanwalt Dirk Schwohnke und Bernhard Holtmann vertreten waren, dem durch die Markthandel Schwerte GmbH bereits zugewiesenen Standort auf dem Kleinen Markt eine klare Absage erteilten. Der Standort dort sei schlecht fürs Geschäft, sagte Holtmann. Zudem trete das Marktcafé dann in Konkurrenz zu Bäcker Kamps, der auf dem Kleinen Markt ein Angebot vorhalte, so Holtmann, das zu 60 Prozent identisch sei mit dem von Eva-Maria Plauk.
Kompromissvorschlag wurde abgelehnt
Dabei hätte die Markthandel Schwerte GmbH, vertreten durch Frank Rest, Elfie Holtmann und Rechtsanwalt Ulrich Wittling, dem Kompromissvorschlag der Richterin zugestimmt; der sah vor, dass das Markt-Café mittwochs am neuen Standort bleibt, samstags aber bis zu einer Hauptverhandlung auf den Kleinen Markt zieht. Der Umzug dorthin wäre notwendig gewesen, weil die Anwesenheit des Futtermittelhändlers Toka (der mittwochs nicht auf dem Markt steht) samstags dazu führt, dass das Markt-Café im Rettungsweg der Feuerwehr steht. Der neue Rettungswegeplan für den Schwerter Markt ist quasi brandaktuell und wurde nach einer Begehung durch Ordnungsamt und Feuerwehr in der vergangenen Woche erstellt. Toka umzustellen, kommt für die Markthandel Schwerte GmbH nicht in Frage, weil der als mittlerweile fester Markthändler einen Anspruch auf den ihm zugewiesenen Platz an der Kirche habe.
Ob die Markthandel Schwerte GmbH überhaupt berechtigt ist, den Markt zu betreiben und Plätze zuzuweisen, bezweifeln die Antragsgegner. Der mit der Stadt Schwerte geschlossene Vertrag sei ungültig, unterstrich Bernhard Holtmann erneut und sprach deshalb mit Blick auf seine antragstellenden Gegenüber von einer „kommissarischen Marktleitung“. Ob der Vertrag zwischen Markthandel GmbH und der Stadt Schwerte noch gültig ist und deshalb auch die Sondernutzungsvereinbarung noch Bestand hat, soll das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klären. Dorthin will Bernhard Holtmann eine Feststellungsklage schicken.
Übrigens: Auf ihren alten Stand zwischen Fisch Holtmann und Käse Rest kann das Markt-Café nicht zurück. Dieser Platz sei neu vergeben worden, berichtete Frank Rest vor Gericht. Dort wird es bald einen Bio-Metzger geben.